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Ticketversicherung von Eventim

In der Regel besteht bei Eventim kein Recht, eine Ticketbestellung zu stornieren oder das Ticket gegen eine Kostenerstattung zurückzubekommen, z. B., weil man keine Zeit hat, das Event zu besuchen, die Karte lediglich geschenkt bekommen hat oder merkt, dass man mit dem Musiker doch nichts anfangen kann.

Die Versicherung ersetzt dir die Kosten für gekaufte Eintrittskarten im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Europäische Reiseversicherung AG. Die Versicherung kann nur bei der Bestellung abgeschlossen werden. Nachträglich ist dies leider nicht möglich. Ein nachträglicher Abschluss der Ticketversicherung ist aus buchhalterischen und systemtechnischen Gründen über uns leider nicht durchführbar.

Gerne können Sie alternativ innerhalb von drei Werktagen nach Ticketbestellung eine Ticketversicherung über die Europäische Reiseversicherung (ERV) abschließen.

Ersatzanspruchgründe:

  • Schwere Verletzung
  • Schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch etc.)
  • Umzug an neuen Wohnort wegen Arbeitsplatzwechsel (mehr als 100km vom Veranstaltungsort entfernt)

 

Unabhängig von der Ticketversicherung:

  • Wird ein Konzert oder eine Aufführung seitens des Veranstalters komplett abgesagt, bekommen Sie den Ticketpreis erstattet.
  • Gibt es einen Ersatztermin, bleibt dein Ticket gültig. Wenn der Ersatztermin dir aber nicht passt, kannst du deine Karte zurückgeben und das Geld zurückverlangen. –> Musterbrief Veranstaltungsverlegung